Änderung der Satzung des Imkervereins Bad Hersfeld
hier: Erweiterung um eine Datenschutzerklärung
§ 1
Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in der Satzung definierten Aufgaben und Zwecke personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes § 28,1,1. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgendes auf: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Fax, Mobilfunknummer (freiwillig), Beruf (freiwillig), E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum, Aktuelle Völkerzahl, Bankverbindung (bei Erteilung einer Einzugsermächtigung). Im Verlauf der Mitgliedschaft werden eventuell weitere Daten erfasst, übermittelt, verändert und gespeichert. Dies sind: Angaben zur Teilnahme an Schulungen, Angaben zur Ausübung von Ehrenämtern im Verein, Angaben zu Ehrungen, Diese Informationen werden ggf. in einem vereinseigenen EDV-System, in den EDV -Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden, des Kassenwarts und des Schriftführers sowie ggf. in einer Online-Mitgliederverwaltung gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Eine anderweitige Datenverwendung (bspw. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
§ 2
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten, Löschung seiner Daten.
§ 3
Als Mitglied des Landesverbandes Hessischer Imker e.V., Erlenstr. 9, 35274 Kirchhain ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei an den Verband: Name, Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer, Email-Adresse, Beruf (freiwillig), Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Völkerzahl, Bankverbindung (bei Erteilung einer Einzugsermächtigung), Angaben zur Teilnahme an Schulungen (Honigschulung), Ausübung von Ehrenämtern und besonderen Aufgaben im Verein/Verband, Ehrungen, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
§ 4
Der Verein informiert die Fach- und Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung schriftlich widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Internetseite des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Landesverband Hessischer Imker von dem Widerspruch des Mitglieds.
§ 5
Im Rahmen von Veranstaltungen (Stammtischen, Schulungen, Feste, etc.) des Imkervereins können fotografische und filmische Aufnahmen im Sinne des § 23 (1) KUG erstellt werden. Der Imkerverein Bad Hersfeld beabsichtigt, diese Aufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, insbesondere in das Internetangebot und ggf. in einem vereinsinternen Bildarchiv einzustellen. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs werden eventuell bereits auf der Internetseite des Vereins veröffentliche digitale Daten unverzüglich gelöscht.
§ 6
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
§ 7
Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
§ 8
Diese Datenschutzerklärung wurde von der Mitgliederversammlung am 23.02.2017 beschlossen und ist Bestandteil der Satzung des Imkervereins Bad Hersfeld.